Unternehmen

Produktbezogener Umweltschutz

WIKA Alexander Wiegand SE & Co. KG hat sich zur Einhaltung der produktbezogenen Umweltschutzthemen ein umfassendes Management aufgebaut. Nachstehend befinden sich Erklärungen zu den gängigsten Themen.

1. REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)

Als Hersteller von Mess- und Kontrollinstrumenten stellen wir keine Substanzen/Chemikalien selbst her. Die Menge der Stoffe/Chemikalien, die für die Herstellung unserer Produkte benötigt werden, überschreitet eine Tonne im Jahr nicht. Daher sind wir als nachgeschalteter Anwender von der Registrierungspflicht befreit. Laut Artikel 33 der REACH-Verordnung haben wir eine Informationspflicht über Stoffe in Erzeugnissen: Hiermit erklären wir, dass unsere Erzeugnisse und Verpackungen keine Stoffe der Kandidatenliste in Konzentrationen über 0,1 Massenprozent enthalten, mit den nachfolgenden Ausnahmen.

Es ist davon auszugehen, dass in allen unseren Produkten, die Metalle (Stahl, Aluminium und Kupferlegierungen) und elektronische Komponenten verwenden mehr als 0,1 % Blei enthalten ist, CAS-Nr. 7439-92-1, EG-Nr. 231-100-4, das gemäß REACH als SVHC gelistet ist.

2. EU-Richtlinie RoHS (2011/65/EU, 2015/863/EU)

Wir haben die EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) erfolgreich in unserem Unternehmen eingeführt und ein entsprechendes Management dazu aufgebaut. Die elektrischen und elektronischen Produkte erfüllen die Anforderungen, was wir in einer EU-Konformitätserklärung bestätigen.

Die Stoffänderung des Anhangs II, die durch die Richtlinie 2015/863/EU hinzugekommen sind, werden für die Kategorie 9 (Überwachungs- und Kontrollinstrumente) erst ab 21.07.2021 relevant. Mechanische Produkte, wie Manometer oder Thermometer, unterliegen nicht der RoHS 2011/65/EU, d. h. wir dürfen keine EU-Konformitätserklärung erstellen. Sollten Sie jedoch eine Bestätigung benötigen, dass auch ein mechanisches Produkt die Stoffgrenzen der RoHS einhält, so können wir Ihnen diese erstellen.

3. WEEE (2012/19/EU)

Gemäß der WEEE-Richtlinie (Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) soll die Umweltverschmutzung in Europa verringert werden. Die Strategie ist eine stärkere Wiederverwendung von Materialien.

Unsere europäischen Niederlassungen sind bereits dabei, sich für die WEEE zu registrieren, um die formalen Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen.  Daher sind wir umfassend und vollständig konform zur WEEE.

WIKA Altgeräte können Sie jeder Zeit an uns zurücksenden und wir entsorgen diese dann. Platzieren Sie Ihre Anfrage unter der  E-Mail-Adresse: info@wika.com.

4. Schiffrecycling (Verordnung (EG) Nr. 1257/2013, RESOLUTION MEPC. 269(68))

Die Hongkong-Konvention wurde im Mai 2009 von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation verabschiedet. Sie ist eine Vereinbarung für weltweite Verbesserungen für umweltfreundliches Recycling von Schiffen. Dafür wird ein IHM-Zertifikat gefordert (International Certificate on Inventory of Hazardous Materials).  Um die Ratifizierung dieser Vereinbarung voranzutreiben hat die EU die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erlassen. Dadurch werden Schiffeigner aufgefordert von allen Bauteilen an Bord ein Gefahrstoffinventar mitzuführen.

Die meisten der aufgeführten Stoffe sind nicht in WIKA-Produkten enthalten. Ein entsprechende Material Declaration können Sie bei uns anfordern.

5. Konfliktrohstoffe

Der Erlass der Section 1502 des US-amerikanischen Dodd-Frank Acts verpflichtet US-börsennotierte Unternehmen für die Rohstoffe Tantal, Gold, Wolfram und Zinn Herkunftsnachweise zu führen und zudem weitreichende Prüfungspflichten für Lieferanten und Stoffströme umzusetzen. Ziel ist es, die globalen Lieferketten offenzulegen, um sicherzustellen, dass in Endprodukten keine Konfliktrohstoffe enthalten sind.

Eine solche produktbezogene Offenlegung und Absicherung der Lieferkette des gesamten Produktportfolios der WIKA Alexander Wiegand SE & Co. KG vom Rohstoff bis zum Endprodukt, also eine Zertifizierung eines jeden Beschaffungs- und Fertigungsschrittes ist seriös nicht realisierbar. Unsere Lieferquellen bestehen ausnahmslos aus qualifizierten und namhaften Lieferanten.

WIKA hat bereits Bestätigungen von seinen wesentlichen Lieferanten eingeholt. Diese bescheinigen bis heute ausnahmslos, dass keine Rohstoffe aus solchen Ländern, die im bereits zitierten US-amerikanischen Dodd-Frank Act genannt sind, eingesetzt werden. Eine pauschale Aussage bzw. das Ausfüllen von kundenspezifischen Fragebögen ist WIKA aus oben genannten Gründen nicht möglich.