17. Prozessabnahme
WIKA führt bei Lieferanten Prozessabnahmen / Prozessaudits mit Hilfe der WIKA-eigenen Checkliste durch. Diese basiert auf den Vorgaben nach VDA 6.3. Die Planung der Prozessabnahme erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Stelle beim Lieferanten.
Die Prozessabnahme kann im Rahmen der Erstbemusterung von WIKA durchgeführt werden (z. B. neuer Lieferant). Nach durchgeführter Abnahme wird der Lieferant über das Auditergebnis innerhalb einer Arbeitswoche informiert, in der Regel jedoch noch am Besuchstag. Wurden aufgrund des Ergebnisses Verbesserungsmaßnahmen notwendig, so hat der Lieferant einen Maßnahmenplan zu erstellen und diesen im vereinbarten Zeitraum an den Lead Auditor von WIKA zu senden. Inhalte der Prozessabnahme sind u.a. Kapazitätsbetrachtungen, Einhaltung von Zykluszeiten, Unterlagen zur Erstbemusterung und Qualitätsvorausplanung.
18. Materialdatenerfassung
Die Materialdatenerfassung ist auf Verlangen von WIKA Bestandteil der Bemusterung. Der Lieferant stellt die erforderlichen Angaben in das jeweilige System ein und WIKA kostenfrei zur Verfügung. Weiterhin hat der Lieferant auf Verlangen ein Konzept zur Entsorgung bzw. Wiederverwendung vorzulegen.
IMDS (International Material Data System / Internationales Material –Daten System)
Mit IMDS wird ein Archiv-, Austausch- und Verwaltungssystem für die Automobilindustrie bezeichnet. Auf seiner Basis wird ein Materialdatenblatt erstellt, in dem für das betreffende Bauteil alle verwendeten Werkstoffe und anteiligen Stoffkomponenten benannt sind sowie alle erforderlichen Daten erfasst werden, die für das spätere Recycling des Fahrzeugteils notwendig sind.
REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals / Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien)
Es handelt sich dabei um eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.
RoHs (Restriction of the use of certain hazardous substances / Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe)
Die jeweils aktuelle EG Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen. Sie, sowie die jeweilige Umsetzung in nationales Recht, wird zusammenfassend mit dem Kürzel RoHS bezeichnet.
19. Erstbemusterung
Die Erstbemusterung ist der Abschluss der Vorserienphase und Übergang zur Serie. Sie dient zur abschließenden Prüfung und Freigabe der Bauteile für die Verwendung in der Serie. Erstmuster sind die Produkte, die bereits mit serienmäßigen Betriebsmitteln, am vorgesehenen Standort und unter serienmäßigen Prozessbedingungen hergestellt werden. Diese Erstmuster werden auch als C-Muster bezeichnet. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die vom Lieferanten hergestellten Produkte alle WIKA-Anforderungen nach Zeichnung und Spezifikation erfüllen.
Erstmusterprüfbericht (FAI, First Article Inspection)
Das Formular wird dem Lieferanten durch WIKA unmittelbar nach Beauftragung zur Verfügung gestellt. Der Lieferant vervollständigt diesen Bericht. Bei Werkzeugen mit mehreren Formnestern erfolgt für jedes Formnest eine eigene Erstbemusterung.
Vorlagestufen
WIKA behält sich grundsätzlich die Entscheidung über die Vorlagestufe vor.
Zusendung und Freigabe
Die Unterlagen sind komplett in einem Ordner via E-Mail an WIKA zu senden. Die Erstmusterlieferung muss auf dem Lieferschein und der Verpackung deutlich als solche (FAI - Erstmuster) gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung stellt die Zuordnung der Teile zum Erstmusterprüfbericht sicher. Vor einer schriftlich erteilten Freigabe dürfen vom Lieferanten keine Serienteile an WIKA geliefert werden.
Nachbemusterung
WIKA behält sich das Recht vor, die Kosten einer Nachbemusterung gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen, falls die Erstmusterfreigabe aufgrund mangelhafter Vorbereitung durch den Lieferanten nicht gewährt werden kann.
20. Referenzmuster
Ein Referenzmuster hat den Zweck, eine Hilfestellung für das hergestellte Qualitätsniveau zu liefern, was besonders dann von großer Bedeutung ist, wenn Daten nur unzureichend vorhanden oder nicht eindeutig sind und somit eine Freigabe der Teile nicht möglich ist. WIKA-Empfehlung: Der Lieferant behält mindestens ein Referenzmuster für denselben Zeitraum wie die Dokumente der Erstbemusterung bei sich. Das Referenzmuster muss als solches gekennzeichnet sein und maßlich mit den ausgelieferten Teilen übereinstimmen. Für jede Kavität eines Werkzeugs oder Prozesses muss, sofern nicht anders vereinbart, ein Referenzmuster vom Lieferant zurückbehalten werden.
21. Abnahmeprüfzeugnisse
Sofern von WIKA in den Bestellunterlagen oder den technischen Unterlagen gefordert, ist die Prüfbescheinigung gemäß DIN EN ISO 10204 in ihrer jeweiligen aktuellen Form zu erstellen. Ausnahmen von dieser Regelung sind gesondert auszuhandeln und im Auftrag schriftlich nachzuweisen. Die Bescheinigung der Prüfergebnisse wird von einer von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abteilung herausgegeben und von einem beauftragten Sachverständigen des Herstellers bestätigt. Prüfergebnisse auf Grundlage spezifischer Prüfungen, d.h. Prüfungen nach den in der Bestellung vorgegebenen technischen Bedingungen sind Inhalt der Prüfbescheinigung. Um festzustellen, ob die Teile den in der Bestellung festgelegten Anforderungen entsprechen, ist auf eine übersichtliche Darstellung von Soll- und Ist-Werten zu achten. Die Sollwerte werden hierbei den techn. Unterlagen entnommen. Das Abnahmeprüfzeugnis muss WIKA in elektronischer Form spätestens beim Eintreffen der Ware vorliegen.