Unternehmen

Lieferantenauswahl

1. Lieferantenqualifikation

Qualitätsmanagement System

Als Mindestanforderung an seine Lieferanten fordert WIKA den Nachweis eines wirksamen Qualitätsmanagementsystems, das den Anforderungen der Normenreihe ISO 9001 entspricht. Für Lieferanten, deren Produkte in ihrer weiteren Verwendung in die Automobilindustrie fließen gelten die Normenforderung gemäß IATF16949. Als Nachweis für die Einführung o.g. Systeme gilt ein aktuelles Zertifikat einer anerkannten Zertifizierungsgesellschaft. Jegliche Veränderung des Zertifizierungsstatus sind vom Lieferanten unverzüglich dem zuständigen Qualitätsmitarbeiter der Lieferantenentwicklung (SQE) von WIKA zu melden.

Umweltmanagement System

Lieferanten von WIKA sollten, wie WIKA selbst, eine Zertifizierung nach EMAS oder ISO 14001, zumindest aber eine Dokumentation über regelmäßige Verbesserungsmaßnahmen hinsichtlich der Umwelt, vorweisen können. Der Lieferant verpflichtet sich, die gesetzlichen Grenzwerte, die jedoch nur Minimalforderungen darstellen, bei den Herstellungsprozessen der Teile und den dazu verwendeten Materialien, einzuhalten. Änderungen dieser Anforderungen durch den Gesetzgeber sind zwar zu berücksichtigen, es besteht jedoch keine Informationspflicht an WIKA. Untersuchungsergebnisse sowie Informationen über das Lieferanten - Umweltmanagement sind unaufgefordert vorzulegen.

2. Selbstauskunft

Neue Lieferanten werden zunächst anhand eines standardisierten Formblattes zur Selbstauskunft bewertet. Hierbei geht es zunächst um generelle Fragen zu Unternehmensgrösse/ Struktur/ Rechtsform/ Technologie/ Ressourcen/ QM-System... Anhand dieser Selbstauskunft entscheidet das Commodity Team, bestehend aus dem Lead Buyer (Einkäufer), SQE (Supplier Quality Engineer, Lieferantentwicklung), sowie SLE (Supplier Lead Engineer, Technische Unterstützung),  über die weitere Vorgehensweise. Im Rahmen einer Neu-Produkt-Projektentwicklung ist zusätzlich ein QP-Mitarbeiter (Quality Purchasing) involviert. Dieser ist für die Projektdauer Ansprechpartner für Qualitäts- und Einkaufsthemen.

3. Vor-Audit und Prozessaudit

WIKA kann bei potenziellen Lieferanten vor Auftragsvergabe ein Vor-Audit basierend auf der WIKA-eigenen Checkliste durchführen. Der Zweck des Vor-Audits ist es, die Fähigkeit eines neuen Lieferanten zur Erfüllung von WIKA-Vorgaben zu überprüfen und somit eine der Grundlagen zur Entscheidung über die weitere Zusammenarbeit mit dem Lieferanten zu liefern. Nach durchgeführtem Audit wird der Lieferant über das Auditergebnis innerhalb einer Arbeitswoche informiert. Wurden aufgrund des Auditergebnisses Verbesserungsmaßnahmen notwendig, so hat der Lieferant einen Maßnahmenplan zu erstellen und diesen im vereinbarten Zeitraum an den Lead Auditor von WIKA zu senden. Ein Nachaudit ist bei dieser Auditform nicht vorgesehen, da bei Auftragsvergabe zwingend ein Prozessaudit durchgeführt wird, bei dem alle offenen Punkte aus dem Vor-Audit abgeprüft werden können.

Das Prozessaudit wird dann zur endgültigen Prozessfreigabe durchgeführt und orientiert sich in der Regel zeitlich an der Erstbemusterung. Das Prozessaudit wird vom Lieferantenentwickler (SQE) des jeweiligen Commodity Teams durchgeführt bzw. bei Neuprojekten vom zuständigen QP-Mitarbeiter (Quality Purchasing). Bezüglich des Maßnahmenplanes ist beim Prozessaudit die Vorgehensweise die Gleiche wie beim Vor-Audit, jedoch kann es aufgrund des Auditergebnisses zu einem Nachaudit kommen.
 
Beide Audits beinhalten die Elemente des Fragenkataloges nach VD 6.3. Die Einstufung/ Bewertung des Vor-Audits und des Prozessaudits erfolgen nach VDA 6.1 unter Berücksichtigung der für WIKA erforderlichen Gesichtspunkte (s. nächster Punkt). 

4. Einstufung & Freigabe

Aus den jew. Einzelbewertungen wird ein Erfüllungsgrad in Prozent ermittelt. Folgende Einstufungen sind für den Lieferanten demnach möglich:

  • >= 90 Prozentpunkte         -> A-Einstufung
  • >= 80 < 90 Prozentpunkte  -> B-Einstufung
  • < 80 Prozentpunkte           -> C-Einstufung

5. Herstellbarkeitserklärung

Bei der Herstellbarkeitsbewertung wird beurteilt, ob ein angefragtes Teil im Rahmen der Vorgaben (Zeichnung/ Spezifikation) unter Serienbedingungen hergestellt werden kann. Die Herstellbarkeitsbewertung liegt in der Verantwortung des Lieferanten und bietet diesem die Möglichkeit, seine Erfahrungen und Vorschläge zum beiderseitigen Vorteil mit einzubringen. Idealerweise sollte dies in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Lead Buyer / Projekteinkäufer sowie dem Mitarbeiter der Konstruktionsabteilung bzw. SQE von WIKA durchgeführt werden. Insbesondere sind angegebene Toleranzen unter statistischen Gesichtspunkten sowie die Funktion und Beanspruchung des Produktes zu beachten. Weiterhin ist eine Aussage darüber zu treffen, ob die Kapazität des Lieferanten die Lieferung der geplanten Stückzahlen erlaubt und die vorgesehenen Termine eingehalten werden können.

Methoden, die zur Herstellbarkeitsbewertung eingesetzt werden können, sind zum Beispiel:

  • Design of Experiments (DoE)
  • Fehler-Möglichkeits- und Einfluss- Analyse (FMEA)
  • Prozessfähigkeitsanalyse (SPC)
  • Fehlerbaumanalyse / Ishikawa Diagram

6. Lieferantenentwicklung

Die Lieferantenentwicklung von WIKA bietet die Möglichkeit einer Weiterentwicklung bestehender QM-Systeme im Sinne der Normforderungen ISO 9001 bzw. IATF 16949. WIKA ist hier bereit mit Information, Wissen und Erfahrung seine Lieferanten zu unterstützen. Dies kann erfolgen durch z. B. regelmässige Lieferantenbewertung, klare Definition der zur Bemusterung erforderlichen Dokumente sowie Vorgehensweise, Schulung zum Einsatz der WIKA-spezifischen Werkzeuge bzw. allgemeinen Qualitätstools (z. B. FAI, 8D, Ishikawa, 5 Why), Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) sowie der Definition klarer Ziele (z. B. ppm, Lieferzuverlässigkeit). Zusätzlich behält sich WIKA das Recht vor, ein System-, Prozess-, und/ oder Produktaudit durchzuführen, um sich vor Ort von der Effektivität des Qualitätsmanagementsystems zu überzeugen. Weiterhin ist der Lieferant verantwortlich für die Entwicklung seiner Unterlieferanten.