Unternehmen

Serienbelieferung

1. Reklamationswesen

Stellt WIKA an Zukaufprodukten eine Abweichung fest, so werden die betroffenen Lieferungen (im Einzelfall auch Teilmengen) reklamiert und an den Lieferanten zurückgesendet. Wird aus terminlichen Gründen eine Nacharbeit oder Aussortierung im Hause WIKA notwendig, so erfolgt eine Abstimmung mit dem Lieferanten über die hierzu notwendigen Aktivitäten im Vorfeld der Nacharbeit- oder Sortieraktion, entstehende Kosten werden weiterbelastet. Jede Reklamation wird dem Lieferanten mit einem Prüfbericht angezeigt und hat einen Einfluss auf die Lieferantenbewertung.

2. Stellungnahme / 8D-Report

Falls WIKA im Reklamationsfall vom Lieferanten eine schriftliche Stellungnahme fordert, so wird dies eindeutig, unter Angabe des Abgabetermins, im Prüfbericht vermerkt. Der Lieferant hat die Stellungnahme in Form eines 8D Reportes innerhalb des geforderten Zeitraumes an den im 8D Report genannten Qualitätsmitarbeiter (SQE, Supplier Quality Engineer) zu senden. Falls eine Rückmeldung der Stellungnahme in der geforderten Zeit nicht möglich ist, muss der Lieferant dies mit einer kurzen Mitteilung per e-Mail an die gleiche Adresse melden. Wichtig ist hierbei die Nennung des neuen Abgabetermins. Wird eine Stellungnahme nicht fristgerecht bei WIKA eingereicht, kommt es zur Anmahnung und geht negativ in die Lieferantenbewertung ein.

3. Technische Änderungen

Technische Änderungen am Produkt oder Herstellprozess beim Lieferanten müssen frühzeitig angezeigt, geplant und in enger Abstimmung mit WIKA durchgeführt werden. Nach jeder technischen Änderung behält sich WIKA vor, das Produkt erneut zu bemustern, bzw. den Prozess anhand einer Prozessabnahme zu bewerten.

Änderung auf Initiative des Lieferanten

Ein Änderungswunsch eines Lieferanten an einem freigegebenen Bauteil wird bei dem zuständigen WIKA-Lead-Buyer beantragt. WIKA entscheidet dann intern über die Durchführbarkeit. Erst nach Freigabe der Änderung darf diese durchgeführt werden. In Abstimmung mit WIKA-Supplier Quality Engineer ist eine Vorlaufplanung durchzuführen, welche die Versorgung bis zur Freigabe der Änderung sicherstellt.

Folgende Änderungen sind Beispiele die einer erneuten Erstbemusterung bedürfen:

  • Änderung am Produktdesign
  • Änderung an Material oder Inhaltsstoffen
  • Änderungen am Produktherstellungsprozess
  • Einsatz von neuen oder geänderten Maschinen, Werkzeugen oder Betriebsmitteln
  • Einsatz von neuen Unterlieferanten
  • Verlagerung der Produktion

Wird aufgrund der technischen Änderungen eine Neu-/Nachbemusterung des Produktes notwendig, so wird WIKA eine Musterbestellung auslösen und dem Lieferanten die Erstmusterprüfberichts-Datei (EMPB-Report) zur Verfügung stellen. Der Umfang der Erstbemusterung ist mit dem zuständigen WIKA-Supplier Quality Engineer abzustimmen.

Änderung auf Initiative von WIKA

WIKA wird bei einer durchgeführten Änderung die technischen Unterlagen wie Zeichnung und/oder Spezifikation mit einem neuen Index versehen und den Lieferanten zur Verfügung stellen. Zusammen mit einem Angebot (Kosten und Termine) erhält WIKA auf Anforderung eine Herstellbarkeitsbewertung der angefragten Änderung. Die Zeichnungsänderung erfolgt erst nach akzeptiertem Angebot und bestätigter Herstellbarkeit. Der Umfang der Erstbemusterung wird vom zuständigen WIKA-Commodity Team definiert.

4. Antrag auf Abweicherlaubnis

Stellt ein Lieferant eine Abweichung des Produktes zur technischen Unterlage fest, so kann er diese mit dem Antrag auf Abweicherlaubnis (Deviation Request) bei WIKA anzeigen. Dieser ist auf der WIKA Homepage hinterlegt (WIKA Gruppe / Qualität / Lieferanten). Der vollständig ausgefüllte Antrag muss an den zuständigen Supplier Quality Engineer gesendet werden. Wichtig sind hierbei vor allem die Angaben zu Fehlerursache und Abstellmaßnahmen.

WIKA prüft die Verwendbarkeit des Produktes intern und teilt dem Lieferanten die Entscheidung über eine mögliche Freigabe mit. Lieferungen, die aufgrund freigebener Abweicherlaubnis angeliefert werden, gehen nicht negativ in die Lieferantenbewertung ein.

5. Prozessaudit

Fa. WIKA behält sich das Recht vor, zu jedem Zeitpunkt, nach vorheriger Abstimmung mit dem Lieferanten, den Herstellprozess und alle für die Belieferung von WIKA relevanten Prozesse zu auditieren. Auditgründe können sein: Qualifizierung neuer Lieferant, Abschluß einer Qualitätssicherungsvereinbarung, deutliche Verschlechterung der Qualitätsleistungen eines Lieferanten, Abnahme von neuen/geänderten Prozessen und Werkzeugen. WIKA führt bei Lieferanten Prozessaudits basierend auf VDA6.3 durch. Die Auditplanung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Stelle beim Lieferanten. Nach durchgeführtem Audit wird der Lieferant über das Auditergebnis innerhalb einer Arbeitswoche, in der Regel jedoch noch am Besuchstag informiert. Wurden aufgrund des Auditergebnisses Verbesserungsmaßnahmen notwendig, so hat der Lieferant einen Maßnahmenplan zu erstellen und diesen im vereinbarten Zeitraum an den Lead Auditor von WIKA zu senden. Gegebenenfalls ist aufgrund der aufgetretenen Abweichungen auch ein Nachaudit notwendig, welches dann wieder mit der zuständigen Stelle beim Lieferanten abgestimmt wird.

6. Qualität in der Serie

Qualitätssicherungsvereinbarung

Die Qualitätssicherungsvereinbarung ist ein beidseitiges anerkanntes Dokument, dass die Grundlagen der Zusammenarbeit mit Fokus auf alle qualitäts- und produktionsrelevanten Tätigkeiten beschreibt. Die QSV ist nicht produktbezogen. WIKA ist bestrebt eine Qualitätssicherungsvereinbarung mit den Lieferanten abzuschließen, die weitreichende Erfahrungen und hohe technische Reputation in der Entwicklung, Herstellung und Lieferung der Vertragsprodukte bereits unter Beweis gestellt haben. Ziel einer solchen QSV ist es, Kosten zu senken bzw. zu vermeiden, die insbesondere durch Mängelansprüche (u.a. Ansprüche aus Produkthaftung) entstehen, sowie die Effizienz der Zusammenarbeit zu verstärken.

Serienreports

Der Serienreport ist ein Prüfvorgabedokument, dass teilebezogen die WIKA-Prüfanforderungen beschreibt und mit dem Lieferanten abgestimmt wird. Ziel ist hierbei, den Lieferanten in die Lage zu versetzen, alle WIKA-Forderungen, die im Rahmen einer Wareneingangsprüfung gefordert sind, im eigenen Hause angemessen zu prüfen und zu dokumentieren. Serienreports können nur auf Grundlage eines bestehenden QSV abgeschlossen werden. Zwischen WIKA und dem Lieferanten wird ebenfalls die Dauer der Zusendung von Prüfdokumentationen nach Abschluß von QSV und Serienreports abgestimmt. Gibt es keine besonderen Forderungen (z. B. sicherheitsrelevante Merkmale) wird in der Regel nach Zusendung von 5 fehlerfreien Lieferungen auf die weitere Zusendung der Serienreports verzichtet. Die Serienreports unterliegen dem Änderungsdienst durch WIKA, d.h. dass technische Änderungen im Serienreport vermerkt werden und dem Lieferanten zur Abstimmung bzw. zur Information zur Verfügung gestellt werden. Darüberhinaus ist der Lieferant verpflichtet, Änderungen die den Umfang des Serienreports betreffen (z. B. geänderte Messmethode) dem zuständigen WIKA-SQE mitzuteilen.

Grenzmuster

Die Qualität nicht messbarer Eigenschaften kann mit Hilfe von Grenzmustern durch die Erstellung eines  visuellen Abnahmestandards überprüft werden. Die Grenzmuster sind an entsprechender Stelle eindeutig zu markieren und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der zuständige WIKA-SQE  bewertet die Muster und gibt sie schriftlich frei. Der Lieferant ist für die Überwachung des Änderungsstandes und der Gebrauchsfähigkeit, sowie die regelmäßige  Inspektion der Grenzmuster verantwortlich.

7. Nacharbeit

Um Teile nacharbeiten zu können, muss ein Prozess definiert werden, in dem das Verfahren, die Qualifikation  der Mitarbeiter und die Qualifizierung der Teile nach der Bearbeitung festgelegt sind. Die vom Lieferanten  nachgearbeiteten Teile, die auf Verlangen von WIKA gegebenenfalls eine spezielle Kennzeichnung erhalten, sowie gesondert ausgeliefert werden, müssen alle Anforderungen der Spezifikation erfüllen. Die Nachbearbeitungsmethode und der Nachbearbeitungsumfang sind mit dem WIKA-SQE abzusprechen und von diesem zu genehmigen.

8. Qualitätsziele

WIKA behält sich vor, mit ausgewählten Lieferanten Qualitätsziele in Form von z. B. PPM zu vereinbaren.

9. Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)

Der Lieferant muss alle Prozesse, die in Verbindung mit dem Fertigungsablauf stehen, ständig analysieren  und optimieren. Die daraus gewonnenen Ergebnisse dienen der konsequenten Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen sowie der Überwachung der Wirksamkeit dieser. Die Maßnahmen sind zu dokumentieren und die entsprechenden Unterlagen auf Verlangen WIKA auszuhändigen.

10. Lieferantenbewertung

WIKA führt mindestens einmal jährlich für ausgewählte Lieferanten eine Lieferantenbewertung durch. Der Lieferant erhält die Ergebnisse und muss im Bedarfsfall einen geeigneten Maßnahmenplan zur Verbesserung bei dem zuständigen Einkäufer / Lead Buyer vorstellen.