1. Reklamationswesen
Stellt WIKA an Zukaufprodukten eine Abweichung fest, so werden die betroffenen Lieferungen (im Einzelfall auch Teilmengen) reklamiert und an den Lieferanten zurückgesendet. Wird aus terminlichen Gründen eine Nacharbeit oder Aussortierung im Hause WIKA notwendig, so erfolgt eine Abstimmung mit dem Lieferanten über die hierzu notwendigen Aktivitäten im Vorfeld der Nacharbeit- oder Sortieraktion, entstehende Kosten werden weiterbelastet. Jede Reklamation wird dem Lieferanten mit einem Prüfbericht angezeigt und hat einen Einfluss auf die Lieferantenbewertung.
2. Stellungnahme / 8D-Report
Falls WIKA im Reklamationsfall vom Lieferanten eine schriftliche Stellungnahme fordert, so wird dies eindeutig, unter Angabe des Abgabetermins, im Prüfbericht vermerkt. Der Lieferant hat die Stellungnahme in Form eines 8D Reportes innerhalb des geforderten Zeitraumes an den im 8D Report genannten Qualitätsmitarbeiter (SQE, Supplier Quality Engineer) zu senden. Falls eine Rückmeldung der Stellungnahme in der geforderten Zeit nicht möglich ist, muss der Lieferant dies mit einer kurzen Mitteilung per e-Mail an die gleiche Adresse melden. Wichtig ist hierbei die Nennung des neuen Abgabetermins. Wird eine Stellungnahme nicht fristgerecht bei WIKA eingereicht, kommt es zur Anmahnung und geht negativ in die Lieferantenbewertung ein.
3. Technische Änderungen
Technische Änderungen am Produkt oder Herstellprozess beim Lieferanten müssen frühzeitig angezeigt, geplant und in enger Abstimmung mit WIKA durchgeführt werden. Nach jeder technischen Änderung behält sich WIKA vor, das Produkt erneut zu bemustern, bzw. den Prozess anhand einer Prozessabnahme zu bewerten.
Änderung auf Initiative des Lieferanten
Ein Änderungswunsch eines Lieferanten an einem freigegebenen Bauteil wird bei dem zuständigen WIKA-Lead-Buyer beantragt. WIKA entscheidet dann intern über die Durchführbarkeit. Erst nach Freigabe der Änderung darf diese durchgeführt werden. In Abstimmung mit WIKA-Supplier Quality Engineer ist eine Vorlaufplanung durchzuführen, welche die Versorgung bis zur Freigabe der Änderung sicherstellt.
Folgende Änderungen sind Beispiele die einer erneuten Erstbemusterung bedürfen:
- Änderung am Produktdesign
- Änderung an Material oder Inhaltsstoffen
- Änderungen am Produktherstellungsprozess
- Einsatz von neuen oder geänderten Maschinen, Werkzeugen oder Betriebsmitteln
- Einsatz von neuen Unterlieferanten
- Verlagerung der Produktion
Wird aufgrund der technischen Änderungen eine Neu-/Nachbemusterung des Produktes notwendig, so wird WIKA eine Musterbestellung auslösen und dem Lieferanten die Erstmusterprüfberichts-Datei (EMPB-Report) zur Verfügung stellen. Der Umfang der Erstbemusterung ist mit dem zuständigen WIKA-Supplier Quality Engineer abzustimmen.
Änderung auf Initiative von WIKA
WIKA wird bei einer durchgeführten Änderung die technischen Unterlagen wie Zeichnung und/oder Spezifikation mit einem neuen Index versehen und den Lieferanten zur Verfügung stellen. Zusammen mit einem Angebot (Kosten und Termine) erhält WIKA auf Anforderung eine Herstellbarkeitsbewertung der angefragten Änderung. Die Zeichnungsänderung erfolgt erst nach akzeptiertem Angebot und bestätigter Herstellbarkeit. Der Umfang der Erstbemusterung wird vom zuständigen WIKA-Commodity Team definiert.
4. Antrag auf Abweicherlaubnis
Stellt ein Lieferant eine Abweichung des Produktes zur technischen Unterlage fest, so kann er diese mit dem Antrag auf Abweicherlaubnis (Deviation Request) bei WIKA anzeigen. Dieser ist auf der WIKA Homepage hinterlegt (WIKA Gruppe / Qualität / Lieferanten). Der vollständig ausgefüllte Antrag muss an den zuständigen Supplier Quality Engineer gesendet werden. Wichtig sind hierbei vor allem die Angaben zu Fehlerursache und Abstellmaßnahmen.
WIKA prüft die Verwendbarkeit des Produktes intern und teilt dem Lieferanten die Entscheidung über eine mögliche Freigabe mit. Lieferungen, die aufgrund freigebener Abweicherlaubnis angeliefert werden, gehen nicht negativ in die Lieferantenbewertung ein.
5. Prozessaudit
Fa. WIKA behält sich das Recht vor, zu jedem Zeitpunkt, nach vorheriger Abstimmung mit dem Lieferanten, den Herstellprozess und alle für die Belieferung von WIKA relevanten Prozesse zu auditieren. Auditgründe können sein: Qualifizierung neuer Lieferant, Abschluß einer Qualitätssicherungsvereinbarung, deutliche Verschlechterung der Qualitätsleistungen eines Lieferanten, Abnahme von neuen/geänderten Prozessen und Werkzeugen. WIKA führt bei Lieferanten Prozessaudits basierend auf VDA6.3 durch. Die Auditplanung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Stelle beim Lieferanten. Nach durchgeführtem Audit wird der Lieferant über das Auditergebnis innerhalb einer Arbeitswoche, in der Regel jedoch noch am Besuchstag informiert. Wurden aufgrund des Auditergebnisses Verbesserungsmaßnahmen notwendig, so hat der Lieferant einen Maßnahmenplan zu erstellen und diesen im vereinbarten Zeitraum an den Lead Auditor von WIKA zu senden. Gegebenenfalls ist aufgrund der aufgetretenen Abweichungen auch ein Nachaudit notwendig, welches dann wieder mit der zuständigen Stelle beim Lieferanten abgestimmt wird.